VAEUN-Ⅲ

Garantie

1. Wenn während der Garantiezeit ein Problem mit dem Produkt auftritt (kein künstlicher Schaden, das Produkt wurde nicht zerlegt und modifiziert), zeigen wir Ihnen, wie Sie mit dem Produktproblem umgehen können, und senden Ihnen bis dahin kostenlos entsprechendes Zubehör zu Das Problem ist für Sie gelöst.

2. Garantieinhalt: RAHMEN, LADEGERÄT, MOTOR und BATTERIE. (Wasserschäden fallen nicht unter die Garantie.)

3. Standardgarantie: Dauer: 15–24 Monate. Die Garantiezeit variiert von Produkt zu Produkt. Bitte beachten Sie die Garantiezeit, die auf der Produktdetailseite angezeigt wird.

4. Bitte kontaktieren Sie uns und wir werden mit Ihnen verhandeln und einen Weg finden, es allen recht zu machen.

5. Allgemeine Ausschlüsse – die folgenden Artikel sind von der Garantie ausgeschlossen:

    Während des Transports entstandene Schäden oder Verluste – wir können eine Transportversicherung anbieten, wenn Sie dieses Risiko mindern möchten. Sie müssen uns dies jedoch mitteilen und die Versicherungsgebühr zahlen.
    Elektronischer Schaden durch Wassereinbruch ins Fahrrad.
    Entfernung oder Manipulation von Garantieaufklebern und Wasserschadenaufklebern.
    Schäden durch Unfälle oder Kollisionen.
    Unbefugte Änderungen oder Reparaturen.
    Das Fahrrad über seine Grenzen hinausführen.
    Allgemeine Abnutzungserscheinungen wie Kratzer und Dellen, die im allgemeinen Fahrbetrieb entstanden sind.
    Ausschluss in Bezug auf das Springen.

6. Wenn ein Problem auftritt, müssen Sie in gutem Glauben mit Varunbike zusammenarbeiten und zunächst versuchen, etwaige Probleme mit dem Varun-Batteriezyklus für Erwachsene zu identifizieren und zu beheben. Eine solche Einweisung kann persönlich per E-Mail (support@varunbike.com) erfolgen. Wird ein Problem auf diese Weise behoben, gilt der Garantieanspruch als erledigt. Auf Anfrage müssen Sie varun bike Fotos, Videos oder andere Beweismittel zur Beurteilung von Garantieansprüchen zur Verfügung stellen. Varun-Elektrofahrräder für Erwachsene können keinen Gewährleistungsanspruch geltend machen oder Ersatzteile bereitstellen, es sei denn, Sie haben gemäß den oben genannten Bestimmungen mitgewirkt.